Katja Heimann-Kiefer schreibt über Übersetzen, Sprache und Text, Lesen und Vorlesen und den ganzen Rest

„Zurecht“ oder „zu Recht“? Das ist der Unterschied.

Kiefheim klärt auf

 

Titel zu einem Leserbrief in der Zeitung: "Meloni rügt Deutschland zurecht"

Rügt die Ministerpräsidentin Deutschland „zurecht“, wie es im Leserbrief steht? Wohl kaum. Gemeint ist hier sicherlich „zu Recht“. Aber worin besteht der Unterschied?

Was ist hier das Problem?

Man kann einen Draht zurechtbiegen, das schiefe Bild zurechtrücken, sich fürs Ausgehen zurechtmachen. „Zurecht“ bedeutet hier, etwas so zu verändern, dass es richtig und wunschgemäß ist.

Würde Frau Meloni Deutschland wirklich „zurechtrügen“, dann sorgte ihre Rüge dafür, dass Deutschland – zuvor angeblich aus der Spur geraten – nun wieder brav in der Spur liefe. So einfach geht das aber nicht, einmal ganz abgesehen davon, dass es in der Politik über Richtig und Falsch höchst unterschiedliche Ansichten gibt.

Wie geht es besser?

Die Person, die diesen Brief an die Zeitungsredaktion geschrieben hat, will vermutlich ausdrücken, dass sie Frau Melonis Kritik an Deutschland berechtigt findet. Dazu hätte sie allerdings „zu Recht“ schreiben müssen. In diesem Ausdruck steckt das Substantiv „Recht“, das man fordert, auf dem man besteht, zu dem man kommt.

Wann wird „Recht“ groß-, wann kleingeschrieben?

Die Groß- und Kleinschreibung von „Recht“ bzw. „recht“ ist leider nicht einfach. Einige Beispiele für das großgeschriebene Recht habe ich im vorigen Absatz aufgeführt. Aber es gibt auch etliche Fälle, in denen „recht“ kleingeschrieben werden muss oder sollte: „Sie hat recht“, „das geschieht ihm recht“, „sie haben uns recht gegeben“.

Im Zweifelsfall schlage ich die Rechtschreibung nach, denn ehrlich gesagt finde ich nicht alle Schreibweisen logisch. (Wie sehen Sie das?) Verlässliche Quellen sind der Duden oder der Rechtschreibratgeber. Hauptsache, man weiß überhaupt, dass und wo man etwas nachschlagen muss. Gesunder Zweifel hilft. Dann kommt man auch mit der Rechtschreibung zurecht.

Rechtschreibung in Leserbriefen?

Bei diesem Artikel stellt sich mir noch eine ganz andere Frage: Sollte die Redaktion derart gravierende Fehler in den Briefen, die sie aus der Leserschaft erreichen, vor dem Abdruck nicht besser stillschweigend korrigieren? Vermutlich stellt sich dann aber die Frage, wo man die Grenze zieht. In diesem Brief, der Anlass für einen weiteren Artikel in meiner Rubrik „Kiefheim klärt auf“ war, wäre das eventuell schon ein zu starker Eingriff in den Text gewesen.

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