Kiefheim klärt auf.
Seit der Rechtschreibreform in den 1990er Jahren ist die Verunsicherung groß: Muss man jetzt alle „ß“ durch „ss“ ersetzen? Nein, muss man nicht. Auch nicht auf diesem Plakat.
Was ist hier das Problem?
In dem Wort „Straßenbauer“ steckt die „Straße“, die weiterhin mit dem Buchstaben ß geschrieben wird. Die Schreibweise auf dem Plakat ist also falsch.
Die Rechtschreibreform hat die Schreibweise an die Aussprache gekoppelt, deshalb lassen sich die (nicht mehr so) neuen Regeln gut merken:
- kurzer Vokal vor dem ss/ß → ss
Beispielsatz: „Ich muss die Nuss gewiss nicht essen.“ - langer Vokal oder Doppelvokal vor dem ss/ß → ß
Beispielsatz: „An einem heißen Tag überquere ich mit Muße die große Straße.“
Ausnahmen
Ganz ohne Ausnahmen geht es allerdings nicht:
- Die Schreibweise von Eigennamen ändert sich nicht, auch wenn die Namen nach den neuen Regeln anders geschrieben werden müssten: Namen sind schließlich Namen. Beispiele sind der Ort Faßberg und der ehemalige Bundespräsident Theodor Heuss.
- Die Schweiz ist eine einzige große Ausnahme, denn hier verwendet man den Buchstaben ß überhaupt nicht. Hier sind Adressen mit der Schreibweise „Strasse“ also korrekt.
Wie geht es besser?
Wie oben erklärt: Richtig wäre „Straßenbauer“, weil das „a“ in „Straße“ lang ist.
Das große ẞ
Lange löste man das ß bei Wörtern in Großbuchstaben zu einem Doppel-S auf. Seit 2017 gibt es das ß auch als Großbuchstaben: ẞ. Auf dem abgebildeten Postkartenbuch dürfte also auch stehen „… LÄSST GRÜẞEN“. (Sie wissen ja: „Lässt“ spricht sich mit kurzem ä, deshalb hier „ss“.)
Das ß als Großbuchstabe ist bisher wenig bekannt, der Anblick daher noch gewöhnungsbedürftig. Es muss auch nicht verwendet werden. Weitere Informationen zum neuen Buchstaben und die Tastenkombinationen für Linux, Mac und Windows finden Sie zum Beispiel bei Typefacts.
Nachtrag, März 2022
In Lorenz Hafners Buch über die wunderschöne Insel Juist habe ich noch eine weitere, heute wohl nicht mehr gebräuchliche, Form des großen ß entdeckt: Man löst das Es-zett zu „SZ“ auf.